Anhängerkupplung abnehmbar und Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2800 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
- bei 4WD Fahrzeugen auf max. 2.800kg / bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe max. 2.400 kg
- bei 2WD Fahrzeugen auf max. zulässiges Gesamtgewicht
Baujahr: 08/2010 bis heute
Bei einigen Stoßfängern ist es zur Nachrüchstung einer Anhängerkupplung notwendig, einen Ausschnitt in den Stoßfänger zu machen. Bei einem "unsichtbaren Ausschnitt" sehen Sie diesen nicht, wenn Sie hinter dem Fahrzeug stehen.
Der Elektrosatz ist im Lieferumfang nicht enthalten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller. Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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