Alu Felge Dakar silber 7 x 16 mit TÜV-Gutachten - Jeep Wrangler YJ, Cherokee XJ

Alu Felge Dakar silber 7 x 16 mit TÜV-Gutachten - Jeep Wrangler YJ, Cherokee XJ

Art.Nr.:
01-ORP0S
Versandgewicht:
30 kg
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bis zu 7 Tagen (Ausland abweichend)


passend Jeep® Wrangler YJ

Ausführung:
silber

Größe: 7 x 16
ET +13
5 x 114,3

mit TÜV Gutachten

Verkaufsbezeichnung:

JEEP CHEROKEE

Fahrzeugtyp

Betriebserlaubnis

kW

Reifen

Auflagen zu Reifen

XJ

G 722,

87 - 136

215/65R16 98

11A

 

F 895,

 

215/70R16 102

11A; 24K

 

EBE

 

225/70R16 102

11A; 24K 54A

J

e11*93/81*0032*..

 

235/60R16 100

11A; 24K

 

 

 

255/55R16 103

11A; 24C; 24D

 

 

 

275/55R16 107

11A; 24C; 24D; 54A; 365; XC7

           

 

Verkaufsbezeichnung:

JEEP CHEROKEE; JEEP LIBERTY

Fahrzeugtyp

Betriebserlaubnis

kW

Reifen

Auflagen zu Reifen

Auflagen

KJ

e4*98/14*0058*..,

105 - 155

225/70R16 102

11A; 24C; 24D;XC8

10B; 11B; 11G; 11H;

 

EBE

 

235/70R16 106

11A; 24C; 24D;XC8

12A; 51A; 573; 722; 73C; 744; 74C

             

 

Verkaufsbezeichnung:

JEEP WRANGLER

Fahrzeugtyp

Betriebserlaubnis

kW

Reifen

Auflagen zu Reifen

Auflagen

YJ

EBE

76 - 136

215/70R16 102

11A

10B; 11B; 11G; 11H;

 

 

 

225/70R16 102

11A; 24J; 54A

12A; 51A; 573; 722;

 

 

 

225/75R16 104

11A; 24J; 54A

73C; 744; 74C

 

 

 

235/70R16 106

11A; 24C; 24D; 54A

 

 

 

 

245/70R16 107

11A; 24C; 24D; 54A; 365

 

 

 

 

255/55R16 103

11A; 24C; 24D

 

 

 

 

255/65R16 109

11A; 24C; 24D; 54A; 365

 

 

 

 

275/55R16 107

11A; 24C; 24D; 365

 

 

Fahrzeugtyp

Betriebserlaubnis

kW

Reifen

Auflagen zu Reifen

TJ

e11*93/81*0043*..,

87 - 130

215/70R16 102

11A

 

EBE

 

225/70R16 102

11A; 24J

 

 

 

225/75R16 104

11A; 24J 54A

 

 

 

235/70R16 106

11A; 24C; 24D; 54A

 

 

 

245/70R16 107

11A; 24C; 24D; 54A

 

 

 

255/55R16 103

11A; 24C; 24D

 

 

 

255/65R16 109

11A; 24C; 24D; 54A; 365

 

 

 

275/55R16 107

11A; 24C; 24D; 365

 

Auflagen

10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

 

11A)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die  Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G)   Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

24C)   An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

24D)   An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

24J)   An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

(Nabenkappen bitte extra bestellen)

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