passend Jeep® Wrangler YJ
Ausführung:
silber
Größe: 7 x 16
ET +13
5 x 114,3
mit TÜV Gutachten
Verkaufsbezeichnung: | JEEP CHEROKEE |
Fahrzeugtyp | Betriebserlaubnis | kW | Reifen | Auflagen zu Reifen |
XJ | G 722, | 87 - 136 | 215/65R16 98 | 11A |
| F 895, | | 215/70R16 102 | 11A; 24K |
| EBE | | 225/70R16 102 | 11A; 24K 54A |
J | e11*93/81*0032*.. | | 235/60R16 100 | 11A; 24K |
| | | 255/55R16 103 | 11A; 24C; 24D |
| | | 275/55R16 107 | 11A; 24C; 24D; 54A; 365; XC7 |
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Verkaufsbezeichnung: | JEEP CHEROKEE; JEEP LIBERTY |
Fahrzeugtyp | Betriebserlaubnis | kW | Reifen | Auflagen zu Reifen | Auflagen |
KJ | e4*98/14*0058*.., | 105 - 155 | 225/70R16 102 | 11A; 24C; 24D;XC8 | 10B; 11B; 11G; 11H; |
| EBE | | 235/70R16 106 | 11A; 24C; 24D;XC8 | 12A; 51A; 573; 722; 73C; 744; 74C |
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Verkaufsbezeichnung: | JEEP WRANGLER |
Fahrzeugtyp | Betriebserlaubnis | kW | Reifen | Auflagen zu Reifen | Auflagen |
YJ | EBE | 76 - 136 | 215/70R16 102 | 11A | 10B; 11B; 11G; 11H; |
| | | 225/70R16 102 | 11A; 24J; 54A | 12A; 51A; 573; 722; |
| | | 225/75R16 104 | 11A; 24J; 54A | 73C; 744; 74C |
| | | 235/70R16 106 | 11A; 24C; 24D; 54A | |
| | | 245/70R16 107 | 11A; 24C; 24D; 54A; 365 | |
| | | 255/55R16 103 | 11A; 24C; 24D | |
| | | 255/65R16 109 | 11A; 24C; 24D; 54A; 365 | |
| | | 275/55R16 107 | 11A; 24C; 24D; 365 | |
Fahrzeugtyp | Betriebserlaubnis | kW | Reifen | Auflagen zu Reifen |
TJ | e11*93/81*0043*.., | 87 - 130 | 215/70R16 102 | 11A |
| EBE | | 225/70R16 102 | 11A; 24J |
| | | 225/75R16 104 | 11A; 24J 54A |
| | | 235/70R16 106 | 11A; 24C; 24D; 54A |
| | | 245/70R16 107 | 11A; 24C; 24D; 54A |
| | | 255/55R16 103 | 11A; 24C; 24D |
| | | 255/65R16 109 | 11A; 24C; 24D; 54A; 365 |
| | | 275/55R16 107 | 11A; 24C; 24D; 365 |
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
(Nabenkappen bitte extra bestellen)