Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.000 - 2.700 kg bzw. max. zulässiges Gesamtgewicht (sh. Tabelle / Fahrzeugtyp abhänging) Den erforderlichen D-Wert der verbauten Anhängerkupplung entnehmen Sie bitte nachstehender Liste. Bei Fahrzeugen mit 4-Rad-Antrieb ist eine Erhöhung der Anhängelast auf 2.300 - 2.700 kg, jedoch nicht mehr als das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewicht möglich. Eine Umschreibung auf M1G ist erforderlich. Hierfür entstehen weitere Kosten. Bei Fahrzeugen mit 2-Rad-Antrieb ist eine Erhöhung der Anhängelast auf max. zulässiges Gewicht - jedoch nicht mehr als 2.000 - 2.300 kg möglich - sh. Tabelle.
Verwendungsbereich M1 - 2WD
Motor- leistung (kW)
120
Verwendungsbereich M1G - 4WD
179
Anhängelast max. 2.000 - 2.700 kg erforderliche Stützlast min. 84 - 108 kg erforderlicher D-Wert min. 10.84 - 12,47 kW Zuggesamtgewicht 4.200 - 4.850 kg Steigung 8%
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller. Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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