Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf 2.500kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Die vorhandene Anhängerkupplung sollte einen D-Wert von 12,3 kN oder mehr haben.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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