Gutachten zur Erhöhung der Anhängelast auf max. 3.200 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Die vorhandene Anhängerkupplung sollte einen D-Wert von 15,7 kN haben oder mehr. Zugesamtgewicht - nach Erhöhung - bei 2-Rad-Antrieb-Modellen 6.200 kg und bei Allradfahrzeugen 6.300 kg.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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