Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 3.500 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Die montierte Anhängerkupplung sollte einen D-Wert von 15,30 oder mehr haben.
. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller. Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen. Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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