Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2500 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichendem D-Wert. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig!
Fahrzeugtyp / Baujahr: V / ab 02.2007 Verwendungsbereich
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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