Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.700 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem D-Wert von 9,47 - 11,67 oder mehr. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig! - bei 4WD Fahrzeugen auf 2.200 - 2.700 kg möglich - bei 2WD Fahrzeugen auf 1.930 - 2.125 kg möglich
Verwendungsbereich - M1 Fahrzeuge
Version
Motorleistung in kW
Gesamt- masse
60E
121
9,47
Verwendungsbereich - M1G Fahrzeuge
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller. Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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