Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 1800 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem D-Wert von mindestens 8,87 kN oder mehr und einer Stützlast von mindestens 72 kg. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig!
Verwendungsbereich - M1 Fahrzeuge
Version
Motorleistung in kW
max. Gesamt- masse
alle
77-115
8,87
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller. Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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