Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 3250 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichendem D-Wert. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig!
Typ / Baujahr: LC / ab 12.2014
Fahrzeuge M1:
Motorleistung (kW)
S5??F?/M5J?
110
MT
Fahrzeuge M1G:
S5BC2?/A7D?
177
AT
S5BC2?/A5A?
S5BC2?/A7G?
S5CA2?/M5A?
S5CA2?/M7H?
S5CA2?/A5A?
S5CA2?/A7H?
S5CD2?/M5A?
132
S5CD2?/M7H?
S5CD2?/A5A?
S5CD2?/A7H?
S5AA2?/M5A?
S5AA2?M7F?
S5AA2?/A5A?
S5AA2?/A7F?
S5AB2?/M5A?
140
S5AB2?/M7F?
S5AB2?/A5A?
S5AB2?/A7F?
13,45
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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