Anhängerkupplung abnehmbar und Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.800 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
- bei 4WD Fahrzeugen mit Schaltgetriebe auf 2.800 kg möglich.
- bei 4WD Fahrzeugen mit Automatikgetriebe auf 2.400 kg möglich
- bei 4WD Fahrzeugen Umschreibung auf M1G möglich = 2800 kg.
- bei 2WD Fahrzeugen auf max. zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges möglich.
Typ / Baujahr: 05/2013
Anhängevorrichtung:
- abnehmbar, von unten gesteckt (unsichtbar)
- keine Bearbeitung der Stoßstange notwendig
Details:
max. Anhängelast: | | max. 2.800 kg |
Stützlast: | | 120 kg |
D-Wert: | | 12,70 kN |
Zuggesamtgewicht: | | max. 4.900 kg |
Steigung: | | 8 % |
Montagezeit | | ca. 2 Stunden |
TÜV: | | ja |
Im Lieferumfang ist der Elektrosatz nicht enthalten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller.
Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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