Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 1300 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichendem D-Wert. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig!
Fahrzeugtyp / Baujahr: 225 / ab 02.2008
Fahrzeugklasse M1 und N1:
Typ | Motorleistung (kW) | serienmäßige
Anhängelast (kg) | Getriebe | Steigung (%) | Anhängelast (kg) | zul. Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination (kg) | mind. erf. Stützlast (kg) | mind.
erf. D-Wert der AHK (kN) |
225 | 54 - 70 | 600 | MT,AT | 8 | max. 850 | max. 2560 | 34 | 5,57 |
225 | 54 - 70 | 1000 | MT-AT | 8 | max. 1300 | max. 3000 | 52 | 7,25 |
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller.
Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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