Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 1300 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichendem D-Wert. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig!
Verwendungsbereich:
Fahrzeugklasse M1 und N1:
Typ | Motorleistung (kW) | serienmäßige
Anhängelast (kg) | Getriebe | Steigung (%) | Anhängelast (kg) | zul. Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination (kg) | mind. erf. Stützlast (kg) | mind.
erf. D-Wert der AHK (kN) |
225 | 54 - 70 | 600 | MT,AT | 8 | max. 850 | max. 2560 | 34 | 5,57 |
225 | 54 - 70 | 1000 | MT-AT | 8 | max. 1300 | max. 3000 | 52 | 7,25 |
Bitte vergleichen Sie die Werte (D-Wert & Stützlast) Ihrer Anhängerkupplung mit unserem Verwendungsbereich!
Sollten diese Werte geringer sein als die in unserem Verwendungsbereich erforderlichen Werte, kann die maximale Anhängelast aus dem Verwendungsbereich nicht erreicht werden. Die zu erreichende Anhängelast wird dann auf Ihre Werte angepasst.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller.
Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
Herstellerinformationen
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