Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf 1.100 - 1.600 kg
Erforderlicher D-Wert der verbauten Anhängerkupplung von 6,80 - 8,92 kN.
Die Stützlast sollte mindestens 4% der späteren Anhängelast betragen.
Eine TÜV-Abnahme ist
notwendig!
Details: Variante | Motorleistung (kW) | Getriebe | Steigung | max. zul. Anhängelast (kg) | max. zul. Gesamt-
masse der Fahrzeug- kombination (kg) | min. erf. Stützlast (kg) | min. erf. D-Wert (kN) |
AXE1A | 81 | MT | 8 % | 1100 | 3700 | 44 | 6,80 |
AXA1B,
AXC1B, AXC11 | 84,4 - 103 | MT, AT | 1600 | 3475 | 64 | 8,48 |
AXD2B | 100 - 103 | MT | 1600 | 3650 | 64 | 8,82 |
AXB22, AXF22 | 100 - 125 | MT, AT | 1600 | 3700 | 64 | 8,92 |
Steigung 8 %
Stützlast: 44 - 64 kg
D-Wert 6,8 - 8,92 kN
ZGM Fahrzeugkomibination: 3.475 - 3.700 kg
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller.
Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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