Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.500 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht. Die verbaute Anhängerkupplung sollte einen D-Wert von 12,2 kN oder mehr haben. Stützlast mindestens 4% der späteren Anhängelast. Eine TÜV-Abnahme ist erforderlich. M1-Fahrzeuge (Sport, Longitude und Limited-Modelle)
M1G-Fahrzeuge (4x4 und Trailhawk-Modelle)
max. Anhängelast: max. 2.500 kg Stützlast 100 kg D-Wert 12,2 kN Zuggesamtgewicht max. 4.500 kg Steigung 8%
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller. Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen. Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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