Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 1.600 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Die verbaute Anhängerkupplung sollte einen D-Wert von mindestens 10,0 kN oder mehr haben.
Baujahr: 2013 bis heute
Details:
max. Anhängelast: | | 1.600 kg |
D-Wert: | | 10,0 kN |
Zuggesamtgewicht: | | 3.500 kg |
Steigung: | | 8 % |
Typ | EG-BE-Nr. | Antriebsart | kW | Anhängelast | zul. Gesamtgewicht |
KL1B | e4*2007/46*0696*00 | 2WD + 4WD | 85 - 103 | 1.600 kg | 3.500 kg |
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Stützlast um eine Information des Anhängerkupplung-Hersteller handelt. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Stützlast entnehmen Sie bitte den Fahrzeugpapieren bzw. erfragen Sie beim Fahrzeughersteller.
Eine Änderung der Stützlast wird nicht vorgenommen.
Achtung: Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung oder eine Erhöhung der Anhängelast vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
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