Fahrz. Umschreibung LKW/PKW
Bei Fahrzeugen, die beim Kauf als Nutzfahrzeug, d.h. Lastkraftwagen ausgewiesen werden besteht die Möglichkeit diese auf Personenkraftwagen (PKW) umzuschreiben.
Es handelt sich überwiegend um nachstehende Fahrzeugtypen:
Pick-Up, Geländewagen und Lieferfahrzeuge
Folgende Vorteile haben Sie durch eine Umschreibung von LKW auf PKW Zulassung:
Kostenersparnis bei der KFZ-Versicherung
kein Fahrverbot mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen
kein Fahrenschreiberpflicht
- Sie haben Fragen, dann rufen Sie uns an unter Telefon 06269 - 41020. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.