Auflastung zul. Gesamtgewicht

Auflastung

Bei einer Fahrzeugauflastung wird das vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht eines Fahrzeug erhöht - unabhängig ob PKW oder Nutzfahrzeug.

Durch eine Fahrzeugauflastung bzw. durch die damit verbundene Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts wird eine Erhöhung des Zuladungsgewicht trotz unverändertem Leergewicht ermöglicht  (zulässiges Gesamtgewicht = Leergewicht + Zuladung).

 


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Was versteht man unter Fahrzeugauflastung?

Bei einer Fahrzeugauflastung wird das vom Hersteller serienmäßig eingetragene zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeug (PKW oder Nutzfahrzeug) erhöht.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Abhängig von Hersteller und Modell kann  das zulässige Gesamtgewicht ohne technische Änderung und unter Berücksichtigung der Reifentraglast auf 2.805 kg aufgelastet werden.
Bei einigen Fahrzeugen wird ein Austausch der Hinterachsfedern (Spiralfedern, Blattfedern) erforderlich.

Bei manchen Fahrzeugen kann, in Verbindung mit Einbau einer Luftfederung und den entsprechenden Felgen, auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg aufgelastet werden. Dadurch wird eine Zuladung von mehr als 1.000 kg erzielt.  

Bei einigen Lieferwagen / Nutzfahrzeugen wie zum Beispiel beim VW T5, VW Crafter usw. ist eine Auflastung auf die Summe der Achslasten möglich.  Hat Ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.600 kg, d.h. Vorderachslast 1.450 kg und Hinterachslast 1.600 kg, so kann das zulässige Gesamtgewicht auf 3.050 kg  erhöht werden - dadurch ist eine Mehr-Zuladung von 450 kg realisierbar.
 
Nach der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeuges (Schadstoffnorm verändert sich über 2.500 kg) und durch die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter bekommt Ihr Fahrzeug die grüne Feinstaubplakette.  

In unserem Shop finden Sie alle erforderlichen Informationen bzw. alle nötigen Voraussetzungen zur Fahrzeugauflastung finden Sie in der Produktbeschreibung zum jeweiligen Fahrzeug.

Vorteile

Neben des höheren zulässigen Gesamtgewicht und dem daraus resultierenden Nutzen einer höheren Zuladung kann bei manchen Fahrzeugen auch eine andere Schlüsselnummer zugeteilt werden, d.h. Einstufung in eine andere Schadstoffklasse, Steuervorteil und eine Partikelminderungsstufe zur Erlangung der grünen Feinstaubplakette.
 

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